Die Schweizer Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) konkretisiert Anforderungen an Gesundheitsschutz und Arbeitsplätze. Für Fuhrparks ist daraus kein pauschaler „LKW-Reinigungsparagraph“ abzuleiten – wohl aber die Pflicht, Arbeitsbedingungen systematisch und gesundheitsgerecht zu gestalten.
Was Fuhrparkleiter praktisch ableiten können
- Fahrerhaus als wiederkehrend genutzten Arbeitsplatz in die Hygieneplanung aufnehmen
- Fahrerwechsel und Mehrfachnutzung mit definiertem Übergabestandard organisieren
- Feuchtigkeit, Schimmelverdacht oder gesundheitsrelevante Verschmutzungen eskalieren statt nur kosmetisch reinigen
- Reinigungsintervalle an reale Nutzung und Branche anpassen
- Arbeitsschutz, HR und Fuhrparkmanagement bei Bedarf gemeinsam einbinden
Reinigung ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung
Ein sauberer Innenraum ist nur ein Baustein. Ergonomie, Klima, Lärm, Arbeitszeiten und weitere Risiken werden durch Fahrzeugreinigung nicht gelöst. TruckTitan positioniert Reinigung deshalb als Teil eines professionellen Flottenstandards – nicht als juristische Komplettlösung.